Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 2-13 T 115/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung einer Bestellung eines Verwaltungsbeirats: Wertfestsetzung?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 13 T 115/17
Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Entlastung des Verwaltungsbeirats im Grundsatz ein Interesse von 500 Euro anzusetzen ist (BGH ZMR 2017, 904), ist ein Gesamtinteresse von 1.000 Euro pro Verwaltungsbeiratsmitglied jedenfalls dann angemessen, wenn - wie hier - den Beiräten eine pauschale Aufwandsentschädigungsvergütung von 200 Euro im Jahr gewährt wird. - LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10
Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 13 T 115/17
In der Rechtsprechung werden insoweit Beträge von 1.000 Euro pro Verwaltungsbeiratsmitglied als interessengerecht angesehen (vgl. LG Nürnberg-Fürth ZMR 2012, 207).